Startseite › Fachgebiete › Sozialrecht
Anwalt für Sozialrecht in Zwickau
Behörden machen Fehler. Bescheide von Krankenkasse, Rentenversicherung, Jobcenter oder Pflegekasse sind nicht immer korrekt. Rechtsanwalt Knut Beyse prüft Ihren Bescheid und kämpft für Ihre Ansprüche.
Beratung anfragen 0375 / 303 484 30Sozialrecht in Zwickau: Wenn Behörden Nein sagen
Das Sozialrecht regelt die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern der sozialen Sicherung. Dazu gehören die Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, das Jobcenter sowie weitere Behörden und Institutionen.
Was viele nicht wissen: Behördenbescheide sind häufig angreifbar. Ob eine Leistung zu Unrecht abgelehnt, zu niedrig festgesetzt oder eine Sanktion unrechtmäßig verhängt wurde — in vielen Fällen lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen. Rechtsanwalt Beyse prüft Ihren Bescheid und sagt Ihnen ehrlich, ob und welche Chancen Sie haben.
Gegen welche Behörden wir tätig werden
Abgelehnte Behandlungen, Heilmittel, Hilfsmittel oder Krankengeld
Abgelehnte Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Reha-Maßnahmen
Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Sanktionen, Eingliederungsleistungen
Einstufung in Pflegegrade, abgelehnte Pflegeleistungen
Anerkennung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Verletztenrente
Schwerbehindertenrecht, GdB-Feststellung, Merkzeichen
Unsere Leistungen im Sozialrecht
Wir prüfen Ihren Bescheid, formulieren einen fundierten Widerspruch und vertreten Sie gegenüber der Behörde.
Wird der Widerspruch abgelehnt, vertreten wir Sie vor dem Sozialgericht Zwickau und wenn nötig vor dem Landessozialgericht Sachsen.
Viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden zunächst abgelehnt. Wir kennen die häufigen Fehler der Rentenversicherung und wissen wie man dagegen vorgeht.
Streit um Krankengeld, abgelehnte Behandlungen oder Hilfsmittel: Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse durch.
Sanktionen, Kürzungen oder Ablehnungen durch das Jobcenter sind häufig angreifbar. Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Sie.
Feststellung des Grads der Behinderung, Zuerkennung von Merkzeichen, Nachteilsausgleiche: Wir helfen Ihnen, das zu bekommen, was Ihnen zusteht.
So läuft ein sozialrechtliches Verfahren ab
Eine Behörde lehnt Ihren Antrag ab, setzt Leistungen zu niedrig an oder verhängt eine Sanktion. Sie haben in der Regel einen Monat Zeit zu reagieren.
Rechtsanwalt Beyse analysiert den Bescheid, die Aktenlage und Ihre Situation. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Wir formulieren einen fundierten, rechtlich belastbaren Widerspruch und reichen ihn fristgerecht bei der Behörde ein.
Viele Fälle werden schon im Widerspruchsverfahren gelöst. Wenn nicht, klagen wir vor dem Sozialgericht. Im sozialrechtlichen Klageverfahren fallen für Sie keine Gerichtskosten an.
Häufige Fragen zum Sozialrecht
In der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir die Frist prüfen können.
Klageverfahren vor dem Sozialgericht sind für Kläger gerichtskostenfrei. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden, die die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Das ist häufig kein endgültiges Nein. Viele Erstanträge werden abgelehnt, auch wenn ein Anspruch besteht. Wir legen Widerspruch ein, fordern die Akten an und prüfen, ob die medizinische Einschätzung der Rentenversicherung korrekt ist. In vielen Fällen lassen sich solche Bescheide erfolgreich anfechten.
Im ersten Rechtszug vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Dennoch ist anwaltliche Begleitung empfehlenswert: Sozialrechtliche Verfahren sind komplex, und die Qualität der Argumentation entscheidet häufig über den Ausgang. Ab dem Landessozialgericht gilt Anwaltspflicht.
Ja, in vielen Fällen. Sanktionen und Leistungskürzungen durch das Jobcenter müssen rechtlich korrekt begründet sein. Wir prüfen den Bescheid und legen wenn nötig Widerspruch ein. Auch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung kann in dringenden Fällen sinnvoll sein.
Rechtsanwalt Beyse berät Mandanten im Sozialrecht aus Zwickau und der gesamten Region. Wir sind auch für Sie erreichbar, wenn Sie aus einer der folgenden Städte oder Landkreise kommen:
Weitere Fachgebiete der Kanzlei Beyse
Sozialrechtliche Fragen berühren oft auch andere Rechtsgebiete. Wir beraten Sie auch hier:
Bescheid erhalten und unsicher was zu tun ist?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen schnell, ob Ihr Bescheid angreifbar ist und was Ihre nächsten Schritte sein sollten.
Kontakt aufnehmen 0375 / 303 484 30