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Anwalt für Sozialrecht in Zwickau

Behörden machen Fehler. Bescheide von Krankenkasse, Rentenversicherung, Jobcenter oder Pflegekasse sind nicht immer korrekt. Rechtsanwalt Knut Beyse prüft Ihren Bescheid und kämpft für Ihre Ansprüche.

Beratung anfragen 0375 / 303 484 30
Wichtiger Hinweis zur Widerspruchsfrist Nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids haben Sie in der Regel nur einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Diese Frist läuft ab dem Tag der Zustellung. Handeln Sie zeitnah — ein versäumter Widerspruch kann Ansprüche dauerhaft vernichten.

Sozialrecht in Zwickau: Wenn Behörden Nein sagen

Das Sozialrecht regelt die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern der sozialen Sicherung. Dazu gehören die Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, das Jobcenter sowie weitere Behörden und Institutionen.

Was viele nicht wissen: Behördenbescheide sind häufig angreifbar. Ob eine Leistung zu Unrecht abgelehnt, zu niedrig festgesetzt oder eine Sanktion unrechtmäßig verhängt wurde — in vielen Fällen lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen. Rechtsanwalt Beyse prüft Ihren Bescheid und sagt Ihnen ehrlich, ob und welche Chancen Sie haben.

Gegen welche Behörden wir tätig werden

Krankenkassen

Abgelehnte Behandlungen, Heilmittel, Hilfsmittel oder Krankengeld

Deutsche Rentenversicherung

Abgelehnte Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Reha-Maßnahmen

Jobcenter / Agentur für Arbeit

Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Sanktionen, Eingliederungsleistungen

Pflegekassen

Einstufung in Pflegegrade, abgelehnte Pflegeleistungen

Berufsgenossenschaften

Anerkennung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Verletztenrente

Versorgungsämter

Schwerbehindertenrecht, GdB-Feststellung, Merkzeichen

Unsere Leistungen im Sozialrecht

Widerspruch gegen Bescheide

Wir prüfen Ihren Bescheid, formulieren einen fundierten Widerspruch und vertreten Sie gegenüber der Behörde.

Klage vor dem Sozialgericht

Wird der Widerspruch abgelehnt, vertreten wir Sie vor dem Sozialgericht Zwickau und wenn nötig vor dem Landessozialgericht Sachsen.

Erwerbsminderungsrente

Viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden zunächst abgelehnt. Wir kennen die häufigen Fehler der Rentenversicherung und wissen wie man dagegen vorgeht.

Krankengeld und Krankenversicherung

Streit um Krankengeld, abgelehnte Behandlungen oder Hilfsmittel: Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse durch.

Bürgergeld und Arbeitslosengeld

Sanktionen, Kürzungen oder Ablehnungen durch das Jobcenter sind häufig angreifbar. Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Sie.

Schwerbehindertenrecht

Feststellung des Grads der Behinderung, Zuerkennung von Merkzeichen, Nachteilsausgleiche: Wir helfen Ihnen, das zu bekommen, was Ihnen zusteht.

So läuft ein sozialrechtliches Verfahren ab

1
Sie erhalten einen Bescheid

Eine Behörde lehnt Ihren Antrag ab, setzt Leistungen zu niedrig an oder verhängt eine Sanktion. Sie haben in der Regel einen Monat Zeit zu reagieren.

2
Wir prüfen Ihren Bescheid

Rechtsanwalt Beyse analysiert den Bescheid, die Aktenlage und Ihre Situation. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

3
Widerspruch einlegen

Wir formulieren einen fundierten, rechtlich belastbaren Widerspruch und reichen ihn fristgerecht bei der Behörde ein.

4
Einigung oder Klage

Viele Fälle werden schon im Widerspruchsverfahren gelöst. Wenn nicht, klagen wir vor dem Sozialgericht. Im sozialrechtlichen Klageverfahren fallen für Sie keine Gerichtskosten an.

Häufige Fragen zum Sozialrecht

Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?

In der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir die Frist prüfen können.

Was kostet mich ein Sozialrechtsverfahren?

Klageverfahren vor dem Sozialgericht sind für Kläger gerichtskostenfrei. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden, die die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Was nun?

Das ist häufig kein endgültiges Nein. Viele Erstanträge werden abgelehnt, auch wenn ein Anspruch besteht. Wir legen Widerspruch ein, fordern die Akten an und prüfen, ob die medizinische Einschätzung der Rentenversicherung korrekt ist. In vielen Fällen lassen sich solche Bescheide erfolgreich anfechten.

Brauche ich für das Sozialgericht einen Anwalt?

Im ersten Rechtszug vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Dennoch ist anwaltliche Begleitung empfehlenswert: Sozialrechtliche Verfahren sind komplex, und die Qualität der Argumentation entscheidet häufig über den Ausgang. Ab dem Landessozialgericht gilt Anwaltspflicht.

Das Jobcenter hat mir Leistungen gekürzt. Kann ich dagegen vorgehen?

Ja, in vielen Fällen. Sanktionen und Leistungskürzungen durch das Jobcenter müssen rechtlich korrekt begründet sein. Wir prüfen den Bescheid und legen wenn nötig Widerspruch ein. Auch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung kann in dringenden Fällen sinnvoll sein.

Rechtsanwalt Beyse berät Mandanten im Sozialrecht aus Zwickau und der gesamten Region. Wir sind auch für Sie erreichbar, wenn Sie aus einer der folgenden Städte oder Landkreise kommen:

Bescheid erhalten und unsicher was zu tun ist?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen schnell, ob Ihr Bescheid angreifbar ist und was Ihre nächsten Schritte sein sollten.

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