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Anwalt für Handelsrecht in Zwickau
Handelsverträge, Handelsvertreter, Handelsregister, Kaufmannsrecht: Rechtsanwalt Knut Beyse berät Kaufleute und Unternehmen aus Zwickau und der Region seit über 20 Jahren.
Beratung anfragen 0375 / 303 484 30Für wen ist das Handelsrecht relevant?
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es gilt immer dann, wenn mindestens eine Seite eines Rechtsgeschäfts Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist. Das betrifft einen wesentlich größeren Personenkreis als viele denken.
Wer im B2B-Bereich tätig ist, schließt täglich Handelsgeschäfte ab, oft ohne es so zu nennen. Das Handelsrecht enthält gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht wichtige Besonderheiten: kürzere Rügefristen, Handelsbrauch als Auslegungsmaßstab und weitreichendere Formfreiheiten. Wer diese Spielregeln nicht kennt, kann schnell in der Falle sitzen.
Unsere Leistungen im Handelsrecht
Lieferverträge, Rahmenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wir gestalten Verträge, die im Streitfall standhalten, und prüfen Verträge, bevor Sie unterschreiben.
Provisionsansprüche, Kündigung des Handelsvertretervertrags und der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB: Wir vertreten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen.
Anmeldung, Änderung und Löschung im Handelsregister. Beratung zur Kaufmannseigenschaft und den damit verbundenen Pflichten und Rechten.
Offene Rechnungen, Lieferverzug, Gewährleistungsansprüche: Wir helfen Ihnen, berechtigte Ansprüche im Handelsverkehr zügig durchzusetzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B-Bereich unterliegen eigenen Regeln. Wir prüfen Ihre AGB auf Wirksamkeit und gestalten rechtssichere Klauseln.
Wenn eine Einigung scheitert, vertreten wir Sie vor dem zuständigen Gericht — in Zwickau, Sachsen und darüber hinaus.
Handelsrecht und Wirtschaftsrecht: Was ist der Unterschied?
Viele Mandanten fragen, ob ihr Problem zum Handelsrecht oder zum Wirtschaftsrecht gehört. Die einfache Antwort: Das Handelsrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsrechts. Es befasst sich speziell mit dem Recht der Kaufleute und Handelsgesellschaften, geregelt vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Wirtschaftsrecht ist der weitere Begriff und umfasst zusätzlich Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und viele andere Bereiche. In der Praxis überschneiden sich beide Gebiete häufig. Rechtsanwalt Beyse bearbeitet beide Bereiche und kann Ihnen sagen, welcher Rahmen für Ihr Anliegen relevant ist.
Häufige Fragen zum Handelsrecht
Nach § 89b HGB hat ein Handelsvertreter bei Vertragsende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Ausgleich für die aufgebauten Kundenbeziehungen. Die Höhe ist auf maximal eine Jahresprovision begrenzt. Dieser Anspruch muss fristgerecht geltend gemacht werden, sonst verfällt er.
Im Handelsverkehr muss ein Käufer eine mangelhafte Ware unverzüglich nach Entdeckung des Mangels rügen. Wer zu lange wartet, verliert seine Gewährleistungsansprüche. Diese Regel gilt ausschließlich im kaufmännischen Verkehr und ist deutlich strenger als im allgemeinen Zivilrecht.
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dazu gehören alle gewerblichen Unternehmen, die nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Kleingewerbetreibende können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und werden dann ebenfalls als Kaufleute behandelt.
Ja, aber mit Unterschieden. Im B2B-Bereich gelten AGB grundsätzlich, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Die Inhaltskontrolle ist weniger streng als im Verbraucherrecht, aber überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln können trotzdem unwirksam sein. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich.
Rechtsanwalt Beyse berät Mandanten im Handelsrecht aus Zwickau und der gesamten Region. Wir sind auch für Sie erreichbar, wenn Sie aus einer der folgenden Städte oder Landkreise kommen:
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