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Anwalt für Arbeitsrecht in Zwickau

Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Zeugnis: Im Arbeitsrecht laufen oft entscheidende Fristen. Rechtsanwalt Knut Beyse berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zwickau schnell und persönlich.

Beratung anfragen 0375 / 303 484 30
Wichtiger Hinweis zu Fristen Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich festgeschrieben und kann nicht verlängert werden. Warten Sie nicht — rufen Sie uns so früh wie möglich an.

Arbeitsrecht in Zwickau: Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht ist eines der Gebiete, in denen schnelles Handeln oft entscheidend ist. Kündigungsfristen, Widerspruchsrechte und Klagefenster sind eng gesteckt. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen Ansprüche, die er eigentlich hätte durchsetzen können.

Rechtsanwalt Knut Beyse kennt beide Seiten des Arbeitsrechts. Er berät Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder sich ungerecht behandelt fühlen, genauso wie Arbeitgeber, die rechtssichere Verträge brauchen oder einen Mitarbeiter trennen müssen.

Für wen wir tätig sind

Arbeitnehmer

  • Prüfung von Kündigungen auf Rechtmäßigkeit
  • Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
  • Verhandlung von Abfindungen
  • Prüfung und Widerspruch gegen Abmahnungen
  • Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung ausstehender Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Anspruch auf korrektes Arbeitszeugnis
  • Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung

Arbeitgeber

  • Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge
  • Beratung zur ordentlichen und fristlosen Kündigung
  • Aufhebungsverträge rechtssicher formulieren
  • Abmahnungen korrekt aussprechen
  • Zeugnisverfassung nach aktueller Rechtslage
  • Umgang mit dem Betriebsrat
  • Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht Zwickau

Leistungen im Überblick

Kündigungsschutz

Wir prüfen ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Zwickau. Die 3-Wochen-Frist ist dabei entscheidend.

Abfindung aushandeln

In vielen Fällen lässt sich eine Abfindung verhandeln, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht. Wir kennen die üblichen Spielräume.

Aufhebungsvertrag prüfen

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie wissen was Sie aufgeben. Wir prüfen Aufhebungsverträge und verhandeln bessere Konditionen.

Arbeitsvertrag gestalten

Ob für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Ein gut formulierter Arbeitsvertrag verhindert spätere Streitigkeiten. Wir prüfen und entwerfen.

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Wir erkennen versteckte Negativformulierungen und setzen Korrekturen durch.

Lohn und Gehalt

Ausstehende Gehaltszahlungen, Überstunden oder Urlaubsabgeltung: Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Was tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Sofort handeln. Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt sie als wirksam, auch wenn sie unrechtmäßig war. Rufen Sie uns an — wir sagen Ihnen schnell, ob eine Klage sinnvoll ist und welche Chancen Sie haben.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig ausgehandelt, besonders wenn die Kündigung angreifbar ist. Die Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und der Stärke Ihrer Rechtsposition ab.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Sie sind nie verpflichtet zu unterschreiben, auch wenn der Arbeitgeber Druck ausübt. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und weitere Nachteile haben. Lassen Sie ihn immer erst prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Kündigung?

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge für ein bestimmtes Fehlverhalten und oft die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Gegen eine unberechtigte Abmahnung sollte man Widerspruch einlegen, da sie sonst spätere Kündigungen rechtfertigen kann.

Kann ich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen?

Ja. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Enthält es versteckte Negativformulierungen oder ist der Gesamteindruck schlechter als Ihre tatsächliche Leistung, können wir eine Korrektur verlangen und notfalls einklagen.

Rechtsanwalt Beyse berät Mandanten im Arbeitsrecht aus Zwickau und der gesamten Region. Wir sind auch für Sie erreichbar, wenn Sie aus einer der folgenden Städte oder Landkreise kommen:

Kündigung erhalten oder rechtliche Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Warten Sie nicht zu lange. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir sagen Ihnen schnell, wie Ihre Situation einzuschätzen ist.

Kontakt aufnehmen 0375 / 303 484 30